Im Rahmen des PROMOS-Programms wird ein Studium, Praktika, Sprach-und Fachkurse, Studienreisen und Wettbewerbsreisen von Studierenden der HfG Karlsruhe im Ausland gefördert. Doktoranden können nicht im Rahmen von Studien- und Praktikumsaufenthalten gefördert werden. Reisekosten und Aufenthaltspauschalen werden je nach Zielland vergeben. PROMOS-Stipendien können für folgende Fördermaßnahmen beantragt werden.


Studienaufenthalte

Studienaufenthalte an ausländischen Hochschulen können mit einer Dauer von mindestens einem Monat bis maximal sechs Monaten mit monatlichen Teilstipendienraten und/oder Reisekostenpauschalen gefördert werden. Eine Förderung von Studienaufenthalten zum Zwecke des Studiums im Erasmus+-Raum ist nur in Ausnahmefällen möglich.


Praktika

Praktika-Aufenthalte können mit einer Dauer von mindestens einem Monat bis maximal sechs Monaten weltweit mit monatlichen Teilstipendienraten und/oder Reisekostenpauschalen gefördert werden. Eine Praktika-Förderung im Erasmus+-Raum ist generell nicht möglich.


Sprachkurse

Aufenthalte für Sprachkurse können mit einer Dauer von mindestens drei Wochen bis maximal sechs Monaten weltweit gefördert werden. Sprachkurse können an Hochschulen oder etablierten Sprachinstituten durchgeführt werden und müssen mindestens 25 Wochenstunden betragen.


Fachkurse

Die Förderdauer von Aufenthalten für Fachkurse darf maximal sechs Wochen betragen. Als Fachkurse gelten z.B. Sommerkurse-/schulen, Workshops an Hochschulen oder ähnliche Veranstaltungen.


Studienreisen

Studienreisen von Studierendengruppen können mit einer Dauer von bis zu zwölf Tagen gefördert werden. Neben der Vermittlung fachbezogener Kenntnisse und landeskundlicher Einblicke muss die Begegnung mit ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern vor Ort im Mittelpunkt stehen. Die Förderung mit PROMOS schließt eine Förderung mit anderen Mitteln aus.


Wettbewerbsreisen

Wettbewerbsreisen von Studierendengruppen können mit einer Dauer von bis zu zwölf Tagen gefördert werden. Der Wettbewerb zwischen den Studierenden sollte im Mittelpunkt der Reise stehen. Die Förderung mit PROMOS schließt eine Förderung mit anderen Mitteln aus.


Bewerbung

Fristen:

  • 01. Dezember (Auslandsaufenthalte beginnend im Januar bis Juni )
  • 01. Juni (Auslandsaufenthalte beginnend Juli bis Dezember)

Bewerbungsvoraussetzungen:

  • bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende und Doktoranden deutscher Hochschulen (Für Studierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen.)
  • gute akademische Leistungen
  • Sinn und Zweck des geplanten Aufenthalts für den weiteren Studienverlauf
  • Einhaltung der Regelstudienzeit
  • Zusage der Gasthochschule oder des Praktikumsgebers
  • Gutachten einer Dozentin/eines Dozenten

Auswahlverfahren:

Die Bewerbungen nimmt das International Office entgegen. Über die Stipendienvergabe wird aufgrund der akademischen und sprachlichen Qualifikation der BewerberInnen in einem Auswahlverfahren entschieden. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. 


Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes

Reisewarnungen für ein Land oder Teilreisewarnungen für Regionen eines Landes enthalten einen dringenden Appell des Auswärtigen Amtes, Reisen in ein Land oder in eine Region eines Landes zu unterlassen. Eine Förderung mit PROMOS kann nur erfolgen, wenn für die betreffende Region keine (Teil-) Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht.


Kombination mit anderen Stipendien

*BAföG-Leistungen und PROMOS-Stipendien PROMOS-Stipendien sind bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG anzuzeigen sind.

*DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.

*Deutsche öffentliche Stipendien und PROMOS-Stipendien Doppelförderungen aus deutschen öffentlichen Mitteln sind nicht zuwendungsfähig. Werden durch deutsche öffentliche Mittel Auslandsaufenthalte gefördert, ist maßgeblich, welcher Zweck verfolgt wird. Das bedeutet, dass eine Förderung mittels PROMOS nicht möglich ist, wenn bereits mit deutschen öffentlichen Mitteln derselbe Zweck verfolgt wird. Die Studierenden sind vom Projektträger (Zuwendungsempfänger) darauf hinzuweisen, dass sie die PROMOS-Förderung bei anderen öffentlichen deutschen Stipendiengebern anzuzeigen haben.

*Stipendien aus privaten Mitteln können normalerweise uneingeschränkt neben PROMOS-Stipendien bezogen werden.