Personen, die eine hinreichende Bildung und künstlerische Eignung nachweisen und sich in einzelnen künstlerischen und anderen an der Hochschule vertretenen Gebieten weiterbilden wollen, können im Rahmen der vorhandenen Studienplätze und Arbeitsmöglichkeiten auf schriftlichen Antrag und mit schriftlicher Zustimmung des für den Lehrbereich zuständigen künstlerischen oder wissenschaftlichen Lehrenden vom Rektor zum Gaststudium zugelassen werden.

Gasthörer:innen sind keine Mitglieder der Hochschule. Sie werden zu Prüfungen nicht zugelassen. Erbrachte Studienleistungen werden im Rahmen eines Studienganges nicht anerkannt. Die Zulassung zum Gaststudium erfolgt jeweils für ein Semester.


Bewerbung

Folgende Unterlagen sind für die Bewerbung als Gasthörer:in erforderlich:

  • Nachweis des Schulabschlusses (Kopie)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Evtl. vorhandene Arbeitszeugnisse
  • Schriftliche Begründung über die Aufnahme des Gaststudiums
  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Einige Arbeitsproben

Fristen

Eine Bewerbung ist zu folgenden Terminen möglich:

  • Zum Wintersemester jeweils bis zum 01. August
  • Zum Sommersemester jeweils bis zum 15. Februar

Kontakt

Simone Siewerdt
T +49 (0) 721 / 8203 2367